Wespen und Hornissen

Die Feuerwehr Gumpersdorf wird in den Sommermonaten immer wieder mit Anfragen zur Beseitigung von Wespennestern konfrontiert.

Hier ein paar allgemeine Informationen dazu.

Wespen

Wespen bzw. Wespenvölker haben eine Lebenszeit von einem Sommer, einzig und allein die Königinnen überstehen den Winter. Im September/ Oktober wird das Wespennest für immer aufgegeben d.h. es wird auch nur ein einziges mal bevölkert. Unbewohnte Nester sollte man nicht entfernen, denn die Wespen meiden ihr altes Zuhause und kehren somit auch nicht an diesen Ort zurück. 

Hornissen

Eine besondere Rolle unter den Wespen nimmt die Hornisse ein. Die Hornisse ist eine Art der Wespen und steht in Deutschland unter Naturschutz. Das heißt, ein Nest darf weder beseitigt, noch dürfen Tiere getötet werden. Dies kann empfindliche Strafen nach sich ziehen. Bei Problemen mit Hornissen ist im Bedarfsfall das Landratsamt Pfarkirchen (08561/20342) zu kontaktieren.

Nest beseitigen?

Das Wespennest muss nicht in jedem Fall beseitigt werden. Hier einige Gründe, das Nest an seinem Platz zu belassen:

  •  Wespen und Hornissenstiche sind nicht gefährlicher als Bienenstiche.
  • Wespen und Hornissen reagieren nur aggressiv, wenn sich die Menschen ihrem Nest nähern (ab ca. 4 Meter). Ansonsten sind sie harmlos.
  • Die meisten Wespenarten stehen unter Naturschutz.
  • Hornissen und Wespen sind sehr nützlich, denn sie fressen andere Insekten und Schädlinge, vor allem Fliegen. Das können pro Tag und Volk schon einmal mehrere tausend Tiere sein. Daneben bestäuben Wespen Blüten.

Wann kommt die Feuerwehr?

Nur unter folgenden Voraussetzungen ist ein Tätigwerden der Feuerwehr möglich:

  • Es liegt eine konkrete Bedrohung "Gefahr in Verzug" (Notfall) durch das Insektennest vor! Beispielsweise: Im betroffenen Haus/Wohnung/Zimmer leben Allergiker (Nachweispflicht) oder Kleinkinder.
  • Es kann nicht oder nicht zeitnah durch eine Schädlingsbekämpfungsfirma Hilfe geleistet werden. Für die Beseitigung von Wespennestern stehen die gewerblichen Schädlingsbekämpfungsfirmen, einige Firmen sogar mit Tag/Nacht-Service, zur Verfügung. Entsprechende Informationen gibt es im Internet oder im Telefonbuch.
  • Die Gefahr, die von einem Wespennest ausgeht, kann nicht durch Absperrmaßnahmen abgewandt werden. Beispielsweise: Nichtbenutzen eines betroffenen Raumes.
  • Selbsthilfe der Betroffenen ist nicht möglich.

Die Beurteilung, ob eine konkrete Gefahr (Notfall) vorliegt, ist im pflichtgemäßen Ermessen als Einzelfallentscheidung durch einen Verantwortlichen der Feuerwehr zu treffen.

Unter Bewertung der vier oben genannten Voraussetzungen ist in den meisten Fällen ein Einsatz der Feuerwehr zur Wespenbeseitigung ausgeschlossen.

Beim Eingreifen bei besonders geschützten Arten erfordert es zwingend die Zustimmung und Genehmigung der Naturschutzbehörde. Ähnliches gilt für Bienen. Solltet man mit diesen wertvollen Insekten ein Problem haben, so ist es ratsam sich an einem Imker in der Nähe zu wenden.

In den meisten Fällen wird sie die Feuerwehr an die Naturschutzbehörde im Landratsamt Pfarrkirchen verweisen. Tel: 08561/20342